Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Sie gelten für alle Leistungen der osnatec.IT e.K., Timo Riechel, Jahnstr. 37, 49205 Hasbergen (im Weiteren kurz: „osnatec.IT“). Abweichende oder ergänzende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, osnatec.IT hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn der Kunde nicht ausdrücklich widersprochen hat oder die Leistung durch osnatec.IT vorbehaltlos ausgeführt wurde.

osnatec.IT erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichem Sondervermögen. Diese Bedingungen gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch für alle zukünftigen Leistungen von osnatec.IT.

2. Vertragsanbahnung, Vertragsschluss

2.1. Die Angebote der osnatec.IT sind freibleibend.

2.2 Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Bestellung des Kunden durch die osnatec.IT, durch die beiderseitige Unterzeichnung einer Vertragsurkunde oder mit Beginn der Ausführung einer vom Kunden beauftragten Leistung zustande.

2.3 osnatec.IT ist berechtigt, Leistungen zur Vorbereitung eines Vertragsangebotes (z.B. Workshop) gegenüber dem Kunden abzurechnen, wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt.

3. Leistungen und Leistungsumfang

3.1 Die von osnantec.IT zu erbringenden Leistungen ergeben sich abschließend aus dem Vertrag und dessen Anlagen. Allgemeine Produkt- und/oder Leistungsbeschreibungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese ausdrücklich in den Vertrag einbezogen werden.

3.2 Die von osnatec.IT dem Kunden überlassenen Entwürfe/Muster werden mit der Freigabe durch den Kunden Vertragsbestandteil.

3.3 Alle Leistungen sind entgeltpflichtig. In Ermangelung einer abweichenden Vereinbarung werden Fremdkosten stets gesondert berechnet.

3.4 osnatec.IT ist zu Teilleistungen berechtigt.

3.5 Verträge über den Bezug von Hard- und Software beinhalten vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung nicht die Verpflichtung der osnatec.IT zur Installation und Konfiguration, zur Beratung oder Einarbeitung des Kunden oder das dafür erforderliche Material zur Verfügung zu stellen.

3.6 Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung schuldet osnatec.IT weder die Erbringung von Schulungsleistungen noch die Erstellung eines Pflichten- und/oder Lastenheftes.

3.7 osnatec.IT übernimmt keine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der vom Kunden beauftragten Leistung.

3.8 Wenn eine Programmdokumentation oder ein Bedienungshandbuch geschuldet wird, dann lediglich in maschinenlesbarer Form, ggf. als Bestandteil der Software, es sei denn, es ist etwas Anderes ausdrücklich vereinbart.

3.9 Bei Verträgen über die Erstellung von Internetseiten, Apps und Webapplications unterbreitet osnatec.IT dem Kunden zunächst einen Vorschlag über die Gestaltung, bevor die Internetseiten, Apps und Webapplications programmiert werden. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, kann der Kunde zwei Mal eine Änderung des Vorschlags verlangen.

3.10 Verträge über die Erstellung von Apps für mobile Geräte beinhalten nicht die Verpflichtung von osnatec.IT zum Einstellen der App in eine Plattform zum Herunterladen von Apps (z.B. in einen App Store). Gleiches gilt für die Schaffung der Voraussetzungen, die zur Aufnahme der App in eine solche Plattform erforderlich sind. osnatec.IT ist nicht verpflichtet, die für den Kunden hergestellte Software zu pflegen, zu aktualisieren oder sonst an geänderte Verhältnisse anzupassen, soweit schriftlich ausdrücklich nichts anderes vereinbart wurde.

3.11 osnatec.IT ist berechtigt, zur Erfüllung der Leistungsverpflichtungen Unterauftragnehmer einzusetzen.

4. Änderungen von Leistungen

4.1 Soweit der Kunde eine Änderung betreffend die Art oder den Umfang der vereinbarten Leistungen begehrt, wird osnatec.IT gegen Vergütung nach Zeit prüfen, ob die begehrte Änderung durchführbar ist und welcher Aufwand hierdurch entsteht. osnatec.IT informiert den Kunden kurzfristig, welche Kosten und Abweichungen hinsichtlich eines vereinbarten Leistungs-/Liefertermins durch die Änderungswünsche entstehen.

4.2 Gegen Vergütung der Ausfallzeiten kann der Kunde bis zur Einigung über ein Änderungsbegehren die teilweise oder vollständige Unterbrechung der Leistungserbringung durch osnatec.IT fordern. Eventuell vereinbarte Leistungsfristen und Zeitpläne verlängern sich dementsprechend um die Ausfallzeit sowie um die erforderliche Zeit, um nach einer Unterbrechung die Wiederaufnahme der Arbeiten zu organisieren und die notwendigen Ressourcen wieder zur Verfügung zu stellen.

4.3 Die durch nachträgliche Änderungen verursachten Mehrkosten sind durch den Kunden zu vergüten.

4.4 Leistungsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

5. Preise

5.1 Vereinbarte Preise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

5.2 Soweit nicht anders angegebenen, handelt es sich um Euro-Preise. Alle Entgelte richten sich mangels anderer schriftlicher Vereinbarung nach der jeweils gültigen Preis- und Konditionenliste oder betrieblichen Entgeltsätzen der osnatec.IT zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten. Zeitentgelte sind auch für Reisezeiten zu zahlen. Reisekosten, Spesen und sonstige Nebenkosten sind zusätzlich nach den betriebsüblichen Sätzen der osnatec.IT zu vergüten.

6. Zahlungen und Zahlungsbedingungen

6.1 Das vertraglich vereinbarte Entgelt ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach Übergabe des Kaufgegenstands, Abnahme des Werkes oder nach Leistung der Dienste sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Soweit der Vertrag abgrenzbare Teilleistungen ausweist, sind jeweils nach Erbringung der Teilleistung durch die osnatec.IT Teilzahlungen auf das Gesamtentgelt gemäß dem Anteil der Teilleistung an der Gesamtleistung fällig. Entgelte für laufenden oder wiederkehrenden Leistungen der osnatec.IT werden jeweils jährlich im Voraus abgerechnet und sind sofort zur Zahlung fällig, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.

6.2 Das Entgelt ist stets auf das auf den Geschäftsunterlagen von osnatec.IT genannte Konto zu überweisen.

6.3 Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn seine Ansprüche entweder unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Gewährleistungsansprüche berechtigen ihn nicht zur Leistungsverweigerung, es sei denn, dass es sich um Mängelrügen handelt, die von der osnatec.IT schriftlich anerkannt wurden.

6.4 Hat der Kunde osnatec.IT ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, erfolgt der Einzug zum Fälligkeitsdatum. Das gleiche gilt, wenn eine vom Kunden erteilte Einziehungsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat gilt und ausgeführt wird. Im Falle einer Rücklastschrift hat der Kunde osnatec.IT die durch die Rückbelastung entstehenden Bankbearbeitungsgebühren zu erstatten, soweit der Kunde die Rücklastschrift zu vertreten hat. osnatec.IT wird den Kunden spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitsdatum über den Einzug der SEPA-Lastschrift informieren.

7. Verzug

7.1 Ist der Kunde mit der Zahlung einer wiederkehrenden Vergütung für einen Zeitraum von mehr als einem Monat im Verzug, ist osnatec.IT berechtigt, die der Vergütung zugrunde liegende Leistung solange auszusetzen, bis der Kunde sämtliche fälligen Zahlungsansprüche gegenüber osnatec.IT erfüllt hat. Entstehen osnatec.IT infolge der Wiederaufnahme der Leistungen Aufwendungen (z.B. Wiedereinstellung von Präsentationen/webbasierten Softwarelösungen im Internet nach vorheriger Entfernung wegen Verzug) hat der Kunde diese Aufwendungen gegen Nachweis zu vergüten.

7.2 Im Falle des Verzugs gilt für die Haftung von osnatec.IT: Eine mangelhafte Lieferung gilt nicht als verspätet. Der Schadensersatz des Kunden wegen Verzugs ist für jede volle Verspätungswoche auf 0,5%, insgesamt jedoch höchstens 5% des Netto-Auftragswertes des verspätet gelieferten Teiles der Leistung begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Änderung der Beweislast ist hiermit nicht verbunden.

7.3 Im Übrigen gelten für beide Vertragsparteien die gesetzlichen Bestimmungen zum Verzug.

8. Lieferung und Lieferbedingungen

8.1 Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen/Pflichtenheften) ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von osnatec.IT schriftlich bestätigt worden sind. Auslieferungstermine sind nur dann verbindlich, wenn osnatec.IT die Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer gesondert schriftlich bestätigt hat.

8.2 Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereichs von osnatec.IT liegen. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. osnatec.IT wird das Auftreten sowie die Tatsache, dass ein derartiges Hindernis behoben ist, dem Kunden unverzüglich mitteilen.

8.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe oder bei Versendung mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur oder den Frachtführer auf den Kunden über.

9. Nutzungsrechte

9.1 Bei der Lieferung von Software, Internetseiten, Apps und Webapplications, die durch Dritte hergestellt wurden, bestimmt sich das Nutzungsrecht nach den Bestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers. Bei Open-Source-Software bestimmen sich die Nutzungsrechte nach der für die Open-Source-Software geltenden Lizenz.

9.2 Bei Software, Internetseiten, Apps und/oder Webapplications, die durch die osnatec.IT hergestellt wurden, liegen die Urheberrechte bei osnatec.IT. Sämtliche Nutzungsrechte hieran für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten räumt osnatec.IT dem Kunden ausschließlich und ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung ein. osnatec.IT ist berechtigt, Software, Internetseiten, Apps und/oder Webapplications, die sie für den Kunden hergestellt hat, jederzeit zu Demonstrationszwecken oder als Referenz für ihre Arbeit zu benutzen.

9.3 Nutzungsrechte werden stets unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden übertragen. Soweit osnatec.IT bereits vorher in eine Nutzung der Software, App und/oder Webapplication eingewilligt hat, kann die osnatec.IT diese Einwilligung im Falle des Zahlungsverzuges widerrufen. Bei Ende des Nutzungsrechts ist der Kunde verpflichtet, die überlassene Software, App und/oder Webapplication einschließlich aller Dokumentationsmaterialien und Kopien zurückzugeben, auf allen Systemen auf denen die lizenzpflichtige Software von ihm installiert wurde, zu löschen und osnatec.IT auf Verlangen die Löschung nachzuweisen.

9.4 Eine weitergehende Nutzung oder eine auch nur teilweise Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung der osnatec.IT zulässig.

9.5 Nutzt der Kunde Software, Apps und/oder Webapplications von osnatec.IT ohne eine entsprechende Lizenz, ist er verpflichtet, osnatec.IT für jeden einzelnen Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der zum Beginn des Verstoßes geltenden Lizenzgebühr zu zahlen. Bei einem dauerhaften Verstoß gilt die Vertragsstrafe mit jedem angefangenen Monat, in dem der Lizenzverstoß andauert, neu verwirkt.

9.6 osnatec.IT ist berechtigt, Leistungen, insbesondere für den Kunden angefertigte Internetseiten zu signieren. Hierzu hat osnatec.IT Anspruch auf Anbringung einer Urhebervermerks auf jeder von osnatec.IT erstellten Internetseite. osnatec.IT darf diesen Vermerk selbst anbringen, der Kunde ist nicht berechtigt, ihn ohne die Zustimmung von osnatec.IT zu entfernen. Bei nachträglichen Veränderungen der Internetseite, die über deren bloße Aktualisierung hinausgehen, hat der Kunde den Vermerk entsprechend zu aktualisieren. osnatec.IT ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse sowie das Logo des Kunden inkl. Firmennamen jederzeit zu Demonstrationszwecken und als Referenz für die Arbeit von osnatec.IT für Eigenwerbung zu benutzen.

9.7 Stellt der Kunde im Rahmen der Erfüllung einer Obliegenheit oder Mitwirkungspflicht osnatec.IT Unterlagen und Daten zur Leistungserfüllung zur Verfügung, stellt der Kunde osnatec.IT von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen osnatec.IT wegen der Verletzung von Leistungsschutz- und Verwertungsrechten wegen der Verwendung dieser Unterlagen und Daten gegenüber osnatec.IT erheben.

10. Untersuchungs- und Rügepflicht / Mängelhaftung

10.1 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängeln gehören auch die Fälle, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert wurde. Offensichtliche Mängel sind bei osnetec.IT unverzüglich nach Ablieferung schriftlich zu rügen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen bei osnatec.IT unverzüglich nach dem Entdecken durch den Kunden gerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

10.2 Soweit eine Sache mangelhaft ist, kann osnatec.IT nach eigener Wahl den Mangel durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache/Werk beseitigen.

10.3 osnatec.IT übernimmt nicht die Kosten der Nacherfüllung, die entstanden sind, weil die gekaufte oder hergestellte Sache vom Kunden nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache bzw. des Werkes.

10.4 Bei einer unberechtigten Mängelrüge des Kunden, bei der der Kunde das Fehlen eines Mangels mindestens leicht fahrlässig verkannt hat, hat er osnatec.IT die dadurch verursachten Kosten zu ersetzen.

10.5 osnatec.IT und der Kunde vereinbaren, dass zur Bestimmung der Mangelhaftigkeit einer Sache nicht die objektiven Anforderungen nach § 434 Abs. 3 BGB maßgebend sind.

10.6 Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der Sache einschließlich der Handbücher, Anleitungen oder sonstiger Unterlagen verjähren bei neu hergestellten Sachen innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Sache. Soweit auf Leistungen der osnatec.IT die gesetzlichen werkvertraglichen Regelungen anwendbar sind, verjähren die Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels innerhalb eines Jahres ab Abnahme.

11. Mitwirkung des Kunden

11.1 Der Kunde stellt der osnatec.IT alle für die Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Inhalte, Daten, Grafiken, Bilder, Texte und Unterlagen nach Anforderung in angemessener Frist und unentgeltlich zur Verfügung.

11.2 Der Kunde versichert, zur Weitergabe und Verbreitung der von ihm gelieferten Unterlagen sowie sonstigen Informationen und Daten berechtigt zu sein. Der Kunde ist für deren Inhalt, Richtigkeit, Aktualität, Gestaltung und Vollständigkeit allein verantwortlich.

11.3 Zu verwendende Informationen, Inhalte, Daten, Grafiken, Bilder und Unterlagen werden vom Kunden in digitalem Format geliefert. Auf Wunsch des Kunden kann osnatec.IT die vorbenannten Inhalte gegen gesonderte Vergütung durch den Kunden digitalisieren. Sollten weitere Kosten durch die Verwendung, Erstellung, Aufbereitung oder Anschaffung von Schriften, Fotos, Grafiken, Software etc. entstehen, so werden diese gesondert und nach vorheriger Absprache mit dem Kunden in Rechnung gestellt.

11.4 Sofern osnatec.IT dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Testversionen o. ä. zur Verfügung stellt, wird der Kunde diese unter Berücksichtigung des Umfanges in angemessener Zeit sorgfältig prüfen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Kunde jeweils unverzüglich mitteilen.

11.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Domain(s) und seine Inhalte weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzen. osnatec.IT weist darauf hin, dass gegebenenfalls – insbesondere bei internationalen Domains – andere nationale Rechtsordnungen zu beachten sind. Der Kunde verpflichtet sich, keine Domains oder Inhalte zum Abruf anzubieten, die extremistischer Natur sind oder pornographische oder kommerzielle erotische Angebote beinhalten. Diese Verpflichtung gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden. Nutzt der Kunde für den Versand von E-Mails Systeme, die ihm von osnatec.IT zur Verfügung gestellt worden sind, ist ihm die Versendung von Spam-Mails untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es dem Kunden überdies untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern.

12. Abnahme

Soweit gesetzlich oder vertraglich eine Abnahme vorgesehen ist, ist das Werk binnen zwei Wochen abzunehmen, wenn eine der Vertragsparteien eine förmliche Durchführung der Abnahme verlangt. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung mit Ablauf von vier Wochen ab Gefahrübergang als abgenommen. In diesem Fall gelten die bereits vorher angebrachten Mängelrügen als Vorbehalt der Rechte des Kunden bei Mängeln. Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.

13. Kündigung des Vertrages

13.1 Bei Dauerschuldverhältnissen ohne Mindestlaufzeit sind beide Vertragsparteien berechtigt, den zugrunde liegende Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende zu kündigen. Das Recht der Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung des jeweiligen Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13.2 osnatec.IT ist daneben zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde mit der Entrichtung der Vergütung für zwei fällige monatliche Leistungspauschalen oder einem erheblichen Teil von zwei Monatsrechnungen in Verzug ist. Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.

14. Eigentumsvorbehalt

14.1 Sämtliche Lieferungen der osnatec.IT erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zustehenden Ansprüche behält osnatec.IT sich das Eigentum an allen Liefergegenständen vor. Das Eigentum geht insbesondere nicht dadurch unter, dass Zahlungen geleistet werden, die der Vergütung für ein oder mehrere Stücke oder für bestimmte Sendungen gleichkommen. Die Bearbeitung oder Verarbeitung der gelieferten Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag von osnatec.IT und begründet keinen Eigentumserwerb nach § 950 BGB. Erfolgt eine Verarbeitung mit Gegenständen, die nicht im Eigentum der osnatec.IT stehen, so erwirbt osnatec.IT an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von ihr gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen nicht im Eigentum der osnatec.IT stehenden Gegenständen vermischt wird.

14.2 Der Kunde tritt bereits hiermit die Forderungen aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware gegen seine Abnehmer an osnatec.IT ab, gleichgültig, ob diese an einen oder mehrere Abnehmer verkauft wird. Der Kunde ist bis zum Widerruf berechtigt, die an osnatec.IT abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, osnatec.IT den Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder auf die an osnatec.IT abgetretenen Forderungen anzuzeigen und Dritte auf Rechte der osnatec.IT hinzuweisen.

14.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die von osnatec.IT gelieferte Ware vor Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen ihn zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Vor Erfüllung sämtlicher der osnatec.IT gegen den Kunden zustehenden Ansprüche ist die Weiterveräußerung nur im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass der Kunde von seinen Kunden Bezahlungen erhält. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Kunde.

14.4 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung durch osnatec.IT gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

14.5 osnatec.IT verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt osnatec.IT.

15. Haftung

15.1 osnatec.IT haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet osnatec.IT für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im letzten genannten Fall haftet osnatec.IT jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. osnatec.IT haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen der osnatec.IT. Für unentgeltlich überlassene Software, z.B. Open Source Software, haftet osnatec.IT nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, gewährten Garantien sowie Arglist. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

15.2 osnatec.IT haftet in den Grenzen der Ziff. 15.1 nicht für entgangenen Gewinn oder nicht erzielte Einsparungen.

15.3 Für den Verlust von Daten haftet osnatec.IT in dem in Ziff. 15.1 genannten Umfang und nur dann, soweit der Kunde seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens jedoch einmal täglich, in geeigneter Form sichert, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

15.4 Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung verwahrt osnatec.IT keine Daten für Kunden und schließt die Haftung für abhanden gekommene Daten des Kunden aus.

15.5 osnatec.IT übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die vom Kunden gegenüber einem Dritten zu erbringenden Verpflichtungen aus Angeboten und Verträgen, die durch Kontaktaufnahme über die von osnatec.IT für den Kunden erstellten Präsentationen im Internet entstanden sind.

15.6 Die Haftung von osnatec.IT ist ausgeschlossen bei Fehlern von Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Kunden entstehen, soweit osnatec.IT diese Fehler nicht zu vertreten hat.

15.7 Bei Fehlschlagen einer Nacherfüllung kann der Kunde, außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich die Herabsetzung der Vergütung oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

16. Schriftformerfordernis, Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

16.1 Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen wirksam, wenn sie Individualabreden darstellen.

16.2 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit des jeweiligen Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke.

16.3 Gerichtsstand ist Osnabrück.

16.4 Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht unter Ausschluss des CISG anzuwenden.

 

Stand: 21.03.2023

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